Fachkompetenz des Gutachters |
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Gutachten sollten nur von Sachverständigen erstellt werden, die über eine ausreichende Fachkompetenz für das betreffende Sachgebiet verfügen. Konkret bedeutet dies:
Es ist die Pflicht des Sachverständigen vor der Annahme eines Auftrags zu überprüfen, ob er für die Erledigung des Auftrags über die notwendige Sachkenntnis verfügt. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, ist der Sachverständigen verpflichtet, die Annahme eines Auftrags abzulehnen. |
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