Fachkompetenz des Gutachters

Gutachten sollten nur von Sachverständigen erstellt werden, die über eine ausreichende Fachkompetenz für das betreffende Sachgebiet verfügen.

Konkret bedeutet dies:

  • Der Sachverständigen verfügt über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im betreffenden Sachgebiet, ist also z.B. Diplompsychologe.
  • Er verfügt über die erforderliche Sachkenntnis und hat mehrjährige praktische Berufserfahrung in diesem Bereich.
  • Die Untersuchungsmethoden und verwendeten Tests des Sachverständigen sind auf dem aktuellen fachlichen Stand und wissenschaftlich haltbar (Angabe entsprechender Literatur)

Es ist die Pflicht des Sachverständigen vor der Annahme eines Auftrags zu überprüfen, ob er für die Erledigung des Auftrags über die notwendige Sachkenntnis verfügt. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, ist der Sachverständigen verpflichtet, die Annahme eines Auftrags abzulehnen.